Krankenkasse Fitnessstudio



In Deutschland gibt es zig Tausend Menschen, die in einem Fitnessstudio Mitglied sind. Ebenso gibt es zig Tausend Menschen, die zum Beispiel unter einem chronischen Rückleiden im wahrsten Sinne des Wortes „zu leiden“ haben. Diese sind oftmals „Dauergast“ beim Arzt, der in der Regel zunächst einmal versuchen wird, dem Patienten mit Medikamenten die mit dem Leiden zusammenhängenden Schmerzen zu nehmen, damit dieser sein alltägliches Leben (Hausarbeit und Job, und unter Umständen auch die Nachtruhe) bewältigen kann. Bei den Medikamenten ist es aber in der Regel so, dass diese nur die Schmerzen lindern, nicht aber die Ursache beseitigen.

Hierzu ist es meist erforderlich, die Hilfe von einem Krankengymnast in Anspruch zu nehmen. Hierfür muss der Patient eine Zuzahlung leisten. – Wenn Mitglied in einem Fitnessclub, kann man sich diese zusätzlichen Kosten eigentlich sparen, zumal sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten für ein Fitnessstudio beteiligen.

Voraussetzung für eine Beteiligung an den monatlichen Kosten für ein Fitnessstudio ist jedoch, dass der Kurs, bzw. das spezielle Training, das man macht auch wirklich auf die Behebung des Leidens dient. Genauso ist es im Bezug auf Vorsorge. Denn ist die Anfälligkeit für ein Leiden durch ein Attest belegt, so setzen die gesetzlichen Krankenkassen inzwischen auf derartige Präventionsangebote, anstatt auf teure Therapien.

Die Palette der Angebote, für die Krankenkassen Kurse bezuschussen, reicht dabei zum Beispiel von Kursen für Herz und Kreislauf, Jogging oder Walking, aber auch Aqua-Fitness und Wirbelsäulengymnastik.

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